ALTTEILSTEUER

Was ist eine Altteilsteuer und warum und wie wird diese berechnet?

(Quelle Wikipedia)

Altteilsteuer

Die Altteilsteuer (auch als Altteilesteuer, Austauschaltteilsteuer oder Austauschverfahren[1] bezeichnet) ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen, Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils. Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt.

Ermittlung der Steuer

Die Altteilsteuer entspricht dabei der aktuellen vollen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) auf die Bemessungsgrundlage, die nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG zu ermitteln ist. Die Bemessungsgrundlage ist ein Durchschnittswert, der mit 10 % des Listenpreises des gleichwertigen Neuteils (ohne Nachlässe und ohne Umsatzsteuer) definiert ist.

Beispiel-Rechnung:

1 Austauschteil:                  1.000,00 €

+ Umsatzsteuer 19 %            190,00 €

+ Umsatzsteuer auf den Wert

des Altteils von 100 €

(10 % von 1.000 €)            19,00 €

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Bruttosumme                  1.209,00 €